Zum Nachdenken - abseits vom Windows 10 Stress

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  • #1
I

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Gast
Quelle d. Artikels

Dürfen Kommunen Mietern städtischer Wohnungen kündigen, um Flüchtlinge unterzubringen?

In der nordrhein-westfälischen Kleinstadt Nieheim wurde zwei Mietparteien gekündigt, um Flüchtlinge in deren städtischen Wohnungen unterzubringen. Die Stadt hatte die Kündigungen nach ihren Angaben mit "Eigenbedarf" begründet. Man habe die Verpflichtung, Flüchtlinge unterzubringen, und sehe keine andere Möglichkeit, begründete die Stadt das Vorgehen.

Mieter genießen in Deutschland einen sehr hohen Schutz. Unbefristete Mietverträge dürfen vom Vermieter nur in wenigen Ausnahmefällen gekündigt werden. Dabei ist es egal, ob der Vermieter ein privater Eigentümer ist oder die Stadt. Das Gesetz sagt, dass ein Vermieter nur dann kündigen kann, wenn er ein "berechtigtes Interesse" an der Beendigung des Mietverhältnisses hat.

Als "berechtigtes Interesse" anerkannt ist in der Tat der Eigenbedarf. Der gilt allerdings nur für natürliche Personen, die die Wohnung selbst nutzen wollen oder sie für ihre Angehörigen benötigen. Die Stadt ist aber eine "juristische Person". Deshalb kann sie keinen Eigenbedarf anmelden. Mit dieser Argumentation wird man in NRW die Kündigung also nicht rechtfertigen können.

Allerdings wird von den Gerichten unter Umständen auch im "öffentlichen Bedarf" oder einem "öffentlichen Interesse" ein solches "berechtigtes Interesse" und damit ein Kündigungsgrund gesehen. Die Unterbringung von Asylbewerbern liegt auf jeden Fall im öffentlichen Interesse. Allerdings ist bei jeder Kündigung die soziale Bedeutung der Wohnung für den Mieter als Lebensmittelpunkt zu berücksichtigen. Gerichte würden in dem Fall deshalb wohl ganz genau abwägen, ob die Kündigung wirklich erforderlich ist oder ob es für die Stadt nicht auch noch andere Möglichkeiten gibt. Zu berücksichtigen ist dabei immer auch, wie hart die Kündigung den Mieter im Einzelfall trifft.

* * *

Allen ein schönes Wochenende.
 
  • #2
Alter ...!!
Woher hast du denn dieses "geistigen Dünn....s"? Den Artikel wohl nicht gelesen, oder wie.

Bundesregierung kündigt Bürgern wegen Eigenbedarf

Das ist rechtlich gar nicht möglich! Keine Presse würde einen solchen Mist drucken :)

Aufgrund der des anhaltenden Unverständnisses der deutschen Bevölkerung hat die Bundesregierung entscheiden, das freiwerdende Land an Bürger zu vergeben, die mehr Zustimmung zur Politik generieren

Hast du am falschen Gras nenuckelt :p
 
  • #4
Dagegen hatte ich auch nichts geschrieben. Es ging um die Städte, Gemeinden u. Kommunen. Diese haben in einigen wenigen Fällen bereits Kündigungen ausgesprochen. Diese liegen aber schon bei div. Sozialgerichten vor, da muss man abwarten wie hier entschieden wird. Ich bin überzeugt davon: Im Sinne der gekündigten Mieter!
Aber die Bundesregierung kündigt keinen Wohnraum!
 
  • #5
@ GIasT, magst dich ned mal registrieren? Wer reden ned gern mit unbekannten!
 
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