Schilda - oder ist schon wieder Fasching...?

Diskutiere Schilda - oder ist schon wieder Fasching...? im Off Topic / Small Talk Forum im Bereich Community; https://www.gmx.net/themen/gesundheit/psychologie/86ah6rq-richter-rauchen-waenden-kritisch#.focus.Rauch-Tabu%20in%20eigener%20Wohnung.745.1197...
  • #2
Abwarten kerberos,

es ist nicht alles Rauch was qualmt :cool:
 
  • #3
Dazu muss man sagen:
1. Es ging bei dieser Entscheidung erst mal nur um die Gewährung von Prozesskostenhilfe, damit der Mieter sich gegen die Kündigung wehren kann.
2. Es gibt in dem Gebäude, in dem der Mann wohnt, nur noch gewerbliche Mieter (RA Kanzleien, Finanzdienstleister u.ä.), zudem hat er nur ~350,-€ Warmmiete zu zahlen.

Daraus folgt:
Er bekommt keine Prozesskostenhilfe um gegen die Räumungsklage vorgehen zu können - Begründung: er raucht zuviel und die Mit"bewohner" sind dadurch in Mitleidenschaft gezogen.
Allerdings kommt der verständige Mensch auch auf eine andere Idee: Der Mieter ist einfach nur im Weg um das Gebäude komplett in ein Gewerbeobjekt umwandeln zu können, das zudem in einem der Honigtöpfe Düsseldorfs liegt. Da rechtlich kein anderer Weg offenstand ihm zu kündigen, hat man das Rauchen vorgeschoben um ihn auf diesem Wege loszuwerden.

Richter hat entschieden: Rauchverbot in der eigenen Wohnung | Düsseldorf*| EXPRESS und Mietwohnung: Gericht rechtfertigt Kündigung wegen starken Rauchens - Seite 70 und http://www.ruhrbarone.de/spendenaktion-ein-dach-fuer-raucher/.
 
  • #4
Vielleicht kommt ja die Beklagte zu dem Schluss, dass der Richter "Nichtraucher" ist und somit einen Befangenheitsantrag bei Gericht stellt. Dann hätte dieses "Machtspiel einer Interessengemeinschaft" (Klägerin und des involvierten Richters) ganz schnell ein Ende :rolleyes:

Nachtrag

Mir geht es weniger um den §114 ZPO, sondern um das Recht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Abs. 7); und das scheint mir hier jemand "aushebeln" zu wollen :(
 
  • #5
Ob hier ein Befangenheitsantrag Erfolg hätte - zweifelhaft. Aber mit dieser Begründung, ich kenne sie nicht im Wortlaut, hätte es keine Ablehnung geben dürfen. Nicht wenn man sich ansieht, welche Voraussetzungen es für die Gewährung der PKH gibt. Der Richter hätte die Ablehnung auf unwidersprochene Abmahnungen stützen können (so es welche gab). Er hätte aber sicher nicht die Ablehnung darauf stützen können, dass der Mann Raucher ist und es eine unzumutbare Belästigung durch den Zigarettenrauch gibt. Das ist sooo weit hergeholt, dass ich mich frage wo dieser Richter lebt. Wenn "Raucher" ein Grund ist, die PKH abzulehnen weil die Klage hier ansetzt - dann ist der Willkür jedes Tor offen. Dann kann sich irgendwann keiner mehr gegen einen Kläger wehren, weil der Amtsrichter die Ablehnung der PKH am Klagegrund festmacht. Der Arme ist also der Dumme, wer genug Geld hat gewinnt immer.

So ein Rechtssystem möchte ich hier in Deutschland nicht haben.
 
  • #6
Hat dieses Urteil eine gesetzliche Grundlage oder kann der Richter nach seinem Bauchgefühl einfach so ein Urteil fällen.
Das nächste Urteil wäre z.B. weil der Mieter im Internet bei windows-8-forum einen Windows-freundlichen Beitrag geschrieben hat, muss er ausziehen. Der Vermieter und der Richter sind Anhänger von Linux.
Ein Richter kann doch nur solche Urteile sprechen, für die es entsprechende gesetzliche Regelungen gibt, keine Willkür-Urteile.
Wenn es z.B. ein Gesetz gäbe, wo drin steht: Ein Raucher darf nur dann in seiner gemieteten Wohnung rauchen, wenn das ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart ist und wenn außerdem alle anderen Mitbewohner im Haus dem zustimmen.
Wenn es so ein Gesetz aber nicht gibt, dann darf der Richter auch kein solches Urteil sprechen. Es gibt eine Menge Gesetze, die die eigene Wohnung betreffen, in der andere (auch nicht der Vermieter) nichts zu vermelden haben.
 
  • #7
hkdd schrieb:
.....
Wenn es so ein Gesetz aber nicht gibt, dann darf der Richter auch kein solches Urteil sprechen. Es gibt eine Menge Gesetze, die die eigene Wohnung betreffen, in der andere (auch nicht der Vermieter) nichts zu vermelden haben.

Hierum geht es im Grunde nicht. Es gibt auch keine Gesetze diesbezüglich, sondern eher gültige Rechtsprechungen. Dies ist ein rechtlich gravierender Unterschied. Weiterhin fehlt in dieser Rechtsfrage/Urteilsbegründung ("übermäßiges" Rauchen in der Wohnung) ein Präzedenzfall; hier ist wohl nun das OLG bzw. eher der BGH gefragt. Also kann man nur abwarten und hoffen, dass die Beklagte hier in Revision geht und das Urteil anficht :)

Die bisherigen Urteile hierzu reichen in dem hier vorliegenden Urteil des Amtsgerichtes Düsseldorf nicht aus, um hieraus eine "rechtsgängige Praxis" ableiten zu können. Zumal es sich hier primär um die Abweisung der Prozesskostenbeihilfe nach §114 ZPO handelt.

BGH, 05.03.2008 - VIII ZR 37/07
Rauchen in Mietwohnungen kann Schadensersatzpflichten der Mieter begründen
 
  • #9
Also gibt es immer noch Richter, die den normalen Menschenverstand haben und wirklich im Namen des Volkes ein Urteil sprechen. Gut zu wissen, Alex.
 
  • #10
Update URTEIL Amtsgericht
 
  • #11
Ich nehme mal an, dieses Urteil wird ebenfalls durch das LG geprüft werden.
 
  • #12
Noch größerer Unsinn als dieses Urteil ist die Aussage der DHS-Sprecherin:

"Krebsforschungszentrum begrüßt Urteil

Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen reagierte zurückhaltend auf die Gerichtsentscheidung: "Es ist nicht erstrebenswert, dass jemand nach 40 Jahren ausziehen muss", sagte DHS-Sprecherin Christa Merfert-Diete. Andererseits müsse man aber auch berücksichtigen, dass sich viele Menschen durch Zigarettenrauch belästigt fühlten. Auch eine mögliche Gesundheitsgefährdung durch Passivrauchen spiele eine Rolle. Das Deutsche Krebsforschungszentrum hingegen steht hinter dem Richterspruch: "Rauchen in Mietwohnungen ist generell ein Problem, durch ein solches Urteil können Wohnungsnachbarn besser geschützt werden.""

Link/Artikel

Die Eigentümer einer Wohnung dürfen dann paffen was das Zeug hält und die Umwelt "vergiften", oder wie :rolleyes:

Natürlich sollte man lüften, aber was machst du, wenn obendrüber ein böser Nachbar wohnt, der dir eins auswischen will? Dem dein Rauch angeblich ins Fenster oder auf den Balkon zieht; da kannst du lüften so viel du willst. Diese Leute finden immer einen Grund, dich bei der Behörde anzuzeigen.

Weitere Frage: Was passiert, wenn der Eigentümer in seiner Wohnung raucht - dem kann keiner kündigen. Will man ihn "zwangsausweisen", oder die Wohnung "enteignen"?
Wo leben wir, dass die Gesellschaft sich so erniedrigt, und keinen Weg der Toleranz mehr findet.

Warten wir die weitere Rechtsprechung ab, bzw. ein Urteil des OLG (ggf. eines des BVerfG) ;)
 
  • #13
Die richten demnächst Raucherghettos ein :-(
Anschliessend sind die Teetrinker dran, dann die Kaffeetrinker - zum Schluss dann noch die Alkoholtrinker. Als letztes schaffen sich die Gutmenschen und Politiker selbst ab.

Raucher.jpg
 
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