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I
imported_Typhon
Gast
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Weil bei Windows 8 ist es ja so, dass der Key fest mit dem Gerät "verbunden" ist, also mit dem BIOS / UEFI.
Nach deutscher Rechtsprechung darf Standardsoftware nicht an Hardware gebunden werden.weiss-nicht schrieb:Der OEM-Key ist ans Gerät verbunden.
Ja. Das hat das Computermagazin "c't" getestet. Und ich habe das ebenfalls getestet.Typhon schrieb:Wenn ich den Key von meinem Windows 8.1 Core (Bei Notebookkauf vorinstalliert gewesen) auslesen möchte, und dann Windows neu installieren will und dabei die Core platt mache und durch Pro ersetze, kann ich den Core Key dann auf einem anderen Gerät wieder verwenden?
Nicht alles, was im Lizenzvertrag drinsteht, ist rechtens. Besonders in Bezug auf "Endkunden" (bei Lizenzverträgen zwischen Geschäftsleuten gilt was anderes).Gast schrieb:Land hin oder her? Bevor man einen neuen PC in Betrieb nimmt, oder von 8 auf 8.1 Update durchführt, erscheint doch der Lizenzvertrag. Den stimmt man zu oder nicht.
Da diese Klauseln wohl selbstverständlich sind - egal, ob sie im Lizenzvertrag drinstehen oder nicht - hat Microsoft diese wohl beim Windows 8 Lizenzvertrag nicht mehr aufgeführt.Windows 7 Lizenzvertrag schrieb:24. ANWENDBARES RECHT.
a. Vereinigte Staaten. [...]
b. Außerhalb der Vereinigten Staaten. Wenn Sie die Software in einem anderen Land erworben haben, gelten die Gesetze dieses Landes.
25. RECHTLICHE WIRKUNG. Dieser Vertrag beschreibt bestimmte Rechte. Möglicherweise haben Sie unter den Gesetzen Ihres Staates oder Landes weitergehende Rechte. Möglicherweise verfügen Sie außerdem über Rechte im Hinblick auf die Partei, von der Sie die Software erworben haben. Dieser Vertrag ändert nicht Ihre Rechte, die sich aus den Gesetzen Ihres Staates oder Landes ergeben, sofern die Gesetze Ihres Staates oder Landes dies nicht zulassen.
E. VERBRAUCHERRECHTE NICHT BERÜHRT. Möglicherweise haben Sie unter den örtlich anwendbaren Gesetzen zusätzliche Verbraucherrechte, die durch diesen Vertrag nicht abgeändert werden können.
Interessante Aussage !w55 schrieb:Beinhaltet der Vertrag eine sogenannte "salvatorische Klausel" bezieht sich die Nichtigkeit nur auf diesen Punkt. Beinhaltet der Vertrag diese Klausel nicht, auf den gesamten Vertrag.
Windows 8 Lizenzvertrag schrieb:16. GESAMTER VERTRAG
Dieser Vertrag [...] sowie die Bestimmungen, die in diesem Vertrag aufgeführten Weblinks enthalten sind, stellen den gesamten Vertrag für die Software sowie alle derartigen Ergänzungen, Updates und Dienste dar
Windows 8 Lizenzvertrag schrieb:Wenn Ihre Software ausgeführt wird, können Sie diesen Vertrag durchsehen, indem Sie microsoft.com/about/legal/en/us/intellectualproperty/useterms/default.aspx aufrufen.
Obwohl man klarstellen sollte: Wenn der Lizenz-Vertrag ungültig wird, heißt das nicht, dass man die Software kostenlos nutzen darf. Sondern nur, dass man sein Geld dafür zurückfordern kann.Windows 8 Lizenzvertrag schrieb:Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie für jeden Dienst oder jede enthaltene Anwendung, der bzw. die durch diesen Vertrag und die in diesem Vertrag verknüpften spezifischen Bestimmungen geregelt wird, die entsprechenden Bestimmungen lesen werden, bevor Sie den Dienst nutzen. Sie nehmen zur Kenntnis, dass Sie durch Verwendung des Diensts diesen Vertrag und die verknüpften Bestimmungen ratifizieren.
Gast schrieb:Es gilt grundsätzlich Vertragsfreiheit.
Was ist mit sittenwidrigen Verträgen ? Sind die auch gültig ?weiss-nicht schrieb:Das kann auch das Deutsche Recht nicht aushebeln. !!!
Falsch daran ist, dass bei OEM-Lizenzen Microsoft gar kein Vertragspartner des Endbenutzer ist:weiss-nicht schrieb:So sind die Lizenzverträge von Microsoft.
Was soll daran falsch sein.
OEM Lizenzbestimmungen schrieb:Der vorliegende Vertrag ist ein Lizenzvertrag zwischen Ihnen und dem Computerhersteller oder Softwareinstallationsunternehmen, der bzw. das die Software Windows 8 Pro mit dem Computer vertreibt.
weiss-nicht schrieb:So sind die Lizenzverträge von Microsoft.
Was soll daran falsch sein.
Das kann auch das Deutsche Recht nicht aushebeln. !!!