Windows 8 auf einem neuen PC installieren

Diskutiere Windows 8 auf einem neuen PC installieren im Windows 8 Installation Forum im Bereich Windows 8; Hallo zusammen, wir hatten das Win 8 auf dem Laptop. Haben dieses jetzt aber deinstalliert um es auf meinem PC zu installieren. Wie läuft es mit...
  • #1
G

Gast

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Hallo zusammen,

wir hatten das Win 8 auf dem Laptop. Haben dieses jetzt aber deinstalliert um es auf meinem PC zu installieren.
Wie läuft es mit der Aktivierung?! Geht das so einfach oder muss ich was beachten?

Vielen Dank im Voraus.
LG
 
  • #2
Hast Du denn einen Produkt Key um es auf dem PC zu installieren? Wenn der verfügbar ist, dann muss Windows 8 telefonisch aktiviert werden. Hier: Windows 8 Aktivierungs-FAQ « Borns IT- und Windows-Blog ist nachzulesen wie man Windows 8 aktivieren kann wenn eine telefonische Aktivierung fällig ist. War Windows 8 auf dem Laptop vorinstalliert, dann steht der Produkt Key wahrscheinlich im UEFI und Du hast Dir erst mal den Weg versperrt den auszulesen, wenn sich Windows damit überhaupt damit auf einem anderen Rechner aktivieren lässt.
 
  • #3
areiland schrieb:
wenn sich Windows damit überhaupt damit auf einem anderen Rechner aktivieren lässt.
Doch, geht. Auch so ein vorinstallierter Key lässt sich zur Aktivierung auf einem anderen PC verwenden. Das hat das Computermagazin c't getestet (und ich auch). Lediglich die online Aktivierung funktioniert dann nicht; aber die telefonische Aktivierung klappt.
 
  • #4
NiFu schrieb:
Lediglich die online Aktivierung funktioniert dann nicht; aber die telefonische Aktivierung klappt.

Nur so am Rande: Dazu muss man den Key aber auch haben. Wenn es ein im uefi abgelegter Key war und dieser nicht vor dem Deinstallieren in Erfahrung gebracht wurde, ist nichts zum Aktivieren da.
 
  • #5
Den Key aus dem UEFI auszulesen dürfte ja nicht das große Problem sein.
Zur Not eben W8 nochmals installieren und dann den Key sichern.
 
  • #6
Hallo Jogi,

da wäre ich mir nicht so sicher.

Manche Hersteller legen eine Dumping-Key ab, welcher beim Auslesen mit diversen Tools angezeigt wird. Dieser wird dann nicht angenommen. Hab leider die Quelle dieser Meldung gerade nicht zur Hand, hab's aber gelesen.
 
  • #7
Im UEFI muss der korrekte Key stehen, denn der wird ja für die Installation benötigt. Es ist nur so, dass nicht jeder KeyFinder in der Lage ist den Key richtig auszulesen.
 
  • #8
w55 schrieb:
Hallo Jogi,

da wäre ich mir nicht so sicher.

Manche Hersteller legen eine Dumping-Key ab, welcher beim Auslesen mit diversen Tools angezeigt wird. Dieser wird dann nicht angenommen. Hab leider die Quelle dieser Meldung gerade nicht zur Hand, hab's aber gelesen.

1. April ? :cool:
 
  • #9
Und es ist rechtlich nicht geklärt, ob man den Key überhaupt auslesen darf..
Stand auch in der C´t, die passende Ausgabe habe ich aber nicht zur Hand...

Gruß

Carsten
 
  • #10
cardisch schrieb:
Und es ist rechtlich nicht geklärt, ob man den Key überhaupt auslesen darf..
Stand auch in der C´t, die passende Ausgabe habe ich aber nicht zur Hand...

Gruß

Carsten

Ich schmeiß mich weg...
Wer sollte mich mit welchem Gesetz daran hindern wollen/ können auf meinem eigenen PC den Key meiner eigenen legalen Software auszulesen? :confused:
 
  • #11
Auslesen ja - aber ob man die Lizenz übertragen darf ist rechtlich nicht geklärt! Hier ist nämlich eine andere Situation entstanden, denn der Key kann nicht aus dem UEFI gelöscht werden.
 
  • #12
brauchst dich nicht wegschmeissen...
Wie gesagt, es ist noch nicht entschieden, wer das Rennen macht. Aber zur Zeit befindest du dich beim Auslesen rechtlich in einer Grauzone.
Ich glaube (und hoffe) das MS das nie verbieten kann und zumindest innerhalb der EU sollten wir geschützt sein.
Anders schaut es in Amerika selbst aus..
Rechner platt, Windows illegal, zumindest wenn du es an einem anderen PC weiter nutzen willst.

Gruß
 
  • #13
So seh ich das auch Alex.

Aber auf dem selben Gerät, nach Crash, kann es IMHO keine rechtlichen Einwände geben, da ich ja nur den Ur-Zustand wiederherstelle.
 
  • #14
cardisch schrieb:
Und es ist rechtlich nicht geklärt, ob man den Key überhaupt auslesen darf..
Stand auch in der C´t, die passende Ausgabe habe ich aber nicht zur Hand...
cardisch schrieb:
Aber zur Zeit befindest du dich beim Auslesen rechtlich in einer Grauzone.
Es ist weder "rechtlich nicht geklärt" noch eine "Grauzone":
  • Der Key steht nach der Installation auch in der Registry. Dort ist er verschlüsselt abgelegt. ALLE (mir bekannten) "Keyfinder" lesen den Key aus der Registry und entschlüsseln ihn. Das entschlüsseln verschlüsselter Daten ist in Deutschland verboten. Folglich illegal.
  • Der Key steht aber auch im BIOS - unverschlüsselt. Wenn man ihn von dort ausliest umgeht man keine Verschlüsselung. Folglich legal.

areiland schrieb:
Auslesen ja - aber ob man die Lizenz übertragen darf ist rechtlich nicht geklärt!
Die "Bundelung" von Standard-Software an eine Hardware ist in Deutschland nicht erlaubt (Microsoft hatte das übrigens auch beim Office 2013 versucht. Inzwischen ist Microsoft zurückgerudert und sagt, dass das "natürlich" für Deutschland nicht gilt).

areiland schrieb:
Hier ist nämlich eine andere Situation entstanden, denn der Key kann nicht aus dem UEFI gelöscht werden.
Diese Tatsache darf aber nicht dem Recht des Verbrauchers entgegenstehen die Lizenz auf einen anderen PC zu übertragen. Wenn auf dem ursprünglichen PC z.B. Linux genutzt wird, entsteht dem Lizenzgeber auch kein Nachteil.
 
  • #15
NiFu schrieb:
Der Key steht nach der Installation auch in der Registry. Dort ist er verschlüsselt abgelegt. ALLE (mir bekannten) "Keyfinder" lesen den Key aus der Registry und entschlüsseln ihn.

Und eben da legen manche Hersteller einen Dummycode ab, der nach auslesen nichts nutzt. Das ist dass was ich gelesen hab (siehe oben) und kein Aprilscherz. Der key im uefi muss natürlich stimmen, da darauf zurückgegriffen wird.

NiFu schrieb:
Diese Tatsache darf aber nicht dem Recht des Verbrauchers entgegenstehen
Darf nicht? ... hat aber nichts mit Recht im Sinne des Gesetzes zu tun.

Wenn auf dem ursprünglichen PC z.B. Linux genutzt wird, entsteht dem Lizenzgeber auch kein Nachteil.
Aber wenn ich den PC verkaufe und der Käufer win8 mit dem im uefi abgelegtem Key neu installiert, wer ist dann in der Pflicht? Käufer oder Verkäufer?
 
  • #16
w55 schrieb:
Und eben da legen manche Hersteller einen Dummycode ab, der nach auslesen nichts nutzt.
Habe ich noch nie gesehen (und ich habe schon viele Installationen gesehen).

Vielleicht meinst du mit "Dummy-Code" den Schlüssel BBBBB-BBBBB-BBBBB-BBBBB-BBBBB den manche Keyfinder auslesen ? Dieser hat aber einen anderen Hintergrund: Wird ein KMS-Key verwendet, dann wird dieser KMS-Key nicht in der Registry gespeichert. Und bei einem "nicht vorhandenen Key" in der Registry lesen die Keyfinder immer BBBBB-BBBBB-BBBBB-BBBBB-BBBBB aus.

Man kann seinen Key auch manuell mit dem Befehl slmgr - cpky aus der Registry löschen. Auch dann zeigen die Keyfinder anschließend nur noch BBBBB-BBBBB-BBBBB-BBBBB-BBBBB an.

w55 schrieb:
Das ist dass was ich gelesen hab
Na ja, das ist - ohne Quellenangabe - sehr vage. Da kann man nicht überprüfen was und wie ausgelesen wurde.

w55 schrieb:
Darf nicht? ... hat aber nichts mit Recht im Sinne des Gesetzes zu tun.
"Gesetze" dazu gibt es zu diesem Thema sowieso nicht - sondern nur Rechtsprechung durch Gerichte. Es gibt höstrichterliche Entscheide, dass Standard-Software übertragbar auf andere Geräte ist. Es gibt keinerlei Entscheide, dass das, was zu diesem Thema in den Microsoft-Lizenzbestimmungen steht, gültig ist. Und ich glaube, Microsoft weiß das. Sonst hätte Microsoft im Beispiel "Office 2013" auch nicht so stark zurückgerudert.

w55 schrieb:
Aber wenn ich den PC verkaufe und der Käufer win8 mit dem im uefi abgelegtem Key neu installiert, wer ist dann in der Pflicht? Käufer oder Verkäufer?
Das hängt ganz klar vom Inhalt des Kaufvertrages ab. Wenn da steht "PC mit Windows 8 Lizenz", dann darf der Käufer die Windows 8 Lizenz verwenden und der Verkäufer nicht mehr. In den Lizenzbedingungen ("EULA") steht auch ganz deutlich, dass nicht der Besitz des Key eine Lizenz ausmacht sondern der Kaufvertrag / Rechnungsbeleg.
 
  • #17
NiFu schrieb:
Na ja, das ist - ohne Quellenangabe - sehr vage.
Dem stimm ich zu, ich notiere mir aber nicht jeden Link. Das ich so was gelesen hab, daran erinnere ich mich aber nun mal.

NiFu schrieb:
"Gesetze" dazu gibt es zu diesem Thema sowieso nicht - sondern nur Rechtsprechung durch Gerichte
Vobei die Rechtsprechung durch die Gerichte immerhin durch Gesetze gestützt werden (sollten). Aber egal, werden wir mal nicht pingelig.

NiFu schrieb:
Das hängt ganz klar vom Inhalt des Kaufvertrages ab.
Das stimmt natürlich. Aber es sollen auch Geräte (meist ältere) ohne Kaufvertrag, sozusagen per Handschlag den Besitzer wechseln.

Aber IMHO werden wir hier etwas zu ausführlich. :o
 
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