w55 schrieb:
Und eben da legen manche Hersteller einen Dummycode ab, der nach auslesen nichts nutzt.
Habe ich noch nie gesehen (und ich habe schon viele Installationen gesehen).
Vielleicht meinst du mit "Dummy-Code" den Schlüssel BBBBB-BBBBB-BBBBB-BBBBB-BBBBB den manche Keyfinder auslesen ? Dieser hat aber einen anderen Hintergrund: Wird ein KMS-Key verwendet, dann wird dieser KMS-Key
nicht in der Registry gespeichert. Und bei einem "nicht vorhandenen Key" in der Registry lesen die Keyfinder immer BBBBB-BBBBB-BBBBB-BBBBB-BBBBB aus.
Man kann seinen Key auch manuell mit dem Befehl
slmgr - cpky aus der Registry löschen. Auch dann zeigen die Keyfinder anschließend nur noch BBBBB-BBBBB-BBBBB-BBBBB-BBBBB an.
w55 schrieb:
Das ist dass was ich gelesen hab
Na ja, das ist - ohne Quellenangabe - sehr vage. Da kann man nicht überprüfen was und wie ausgelesen wurde.
w55 schrieb:
Darf nicht? ... hat aber nichts mit Recht im Sinne des Gesetzes zu tun.
"Gesetze" dazu gibt es zu diesem Thema sowieso nicht - sondern nur Rechtsprechung durch Gerichte. Es gibt höstrichterliche Entscheide, dass Standard-Software übertragbar auf andere Geräte ist. Es gibt keinerlei Entscheide, dass das, was zu diesem Thema in den Microsoft-Lizenzbestimmungen steht, gültig ist. Und ich glaube, Microsoft weiß das. Sonst hätte Microsoft im Beispiel "Office 2013" auch nicht so stark zurückgerudert.
w55 schrieb:
Aber wenn ich den PC verkaufe und der Käufer win8 mit dem im uefi abgelegtem Key neu installiert, wer ist dann in der Pflicht? Käufer oder Verkäufer?
Das hängt ganz klar vom Inhalt des Kaufvertrages ab. Wenn da steht "PC
mit Windows 8 Lizenz", dann darf der Käufer die Windows 8 Lizenz verwenden und der Verkäufer nicht mehr. In den Lizenzbedingungen ("EULA") steht auch ganz deutlich, dass
nicht der Besitz des Key eine Lizenz ausmacht sondern der Kaufvertrag / Rechnungsbeleg.